Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Miet- und Serviceleistungen von Brinkmann Baustellenservice mit Sitz in Dömitz.
1.1 Geltung
Mit der Nutzung unserer Leistungen oder Übernahme der Mietgegenstände erkennt der Kunde diese AGB an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Mietgegenstand
2.1 Gegenstand der Vermietung
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von mobilen Sanitäranlagen (z. B. Toilettenkabinen, Urinale, Toilettenwagen, Waschstationen) inkl. Serviceleistungen. Die Übergabe erfolgt in betriebsbereitem Zustand.
Der Kunde verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung und trägt die Verantwortung für ggf. erforderliche Genehmigungen, z. B. bei Aufstellung auf öffentlichem Gelände.
2.2 Sorgfaltspflicht
Der Kunde hat die Mietgegenstände vor Umkippen, Diebstahl, Vandalismus oder unsachgemäßer Nutzung zu schützen. Für Verlust oder Beschädigungen haftet der Kunde – auch bei Fremdverschulden – und muss Brinkmann Baustellenservice umgehend informieren.
3. Aufstellung & Zugänglichkeit
3.1 Lieferung & Platzierung
Die Anlieferung erfolgt an den vereinbarten Ort. Ohne genaue Platzangabe wählt Brinkmann Baustellenservice eine geeignete Fläche. Für Bodenverhältnisse und Befahrbarkeit haftet der Kunde. Das eigenständige Umsetzen ist nur mit Zustimmung erlaubt.
3.2 Zugang & Kontrolle
Dem Vermieter ist der Zugang zur Überprüfung, Wartung oder Abholung jederzeit zu ermöglichen.
4. Service & Wartung
4.1 Reinigungsintervalle
Die Reinigung erfolgt in der Regel wöchentlich, außer es ist etwas anderes vereinbart. Der genaue Zeitpunkt liegt im Ermessen des Vermieters.
4.2 Zugang für das Servicefahrzeug
Der Zugang zu den Mietgegenständen muss bis auf 5 Meter für das Servicefahrzeug frei sein. Alternativ hat der Kunde für eine entsprechende Bereitstellung zu sorgen. Ist dies nicht gewährleistet, gilt die Leistung als erbracht.
4.3 Wasser & Befüllung
Das Befüllen von Wassertanks erfolgt auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf eigene Gefahr. Das Wasser ist nicht zum Trinken geeignet.
4.4 Falsche Nutzung
Fäkalien, die mit Farben, Ölen oder ähnlichen Stoffen verunreinigt sind, dürfen nicht entsorgt werden. Zusatzkosten für Entsorgung und Reinigung trägt der Kunde.
5. Abrechnung & Zahlung
5.1 Abrechnungsmodus
Die Mietkosten werden im 4-Wochen-Rhythmus abgerechnet. Jede angebrochene Woche wird voll berechnet. Stilllegungen sind nur mit vorheriger Mitteilung möglich.
5.2 Zahlungsfristen & Verzug
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Verzug gelten folgende Verzugszinsen:
- 9 % über Basiszinssatz bei Geschäftskunden
- 5 % über Basiszinssatz bei Verbrauchern
Gerät der Kunde mehr als 10 Tage in Verzug, kann Brinkmann Baustellenservice die Mietgegenstände zurückholen.
6. Haftung
6.1 Haftungsausschluss
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Brinkmann Baustellenservice uneingeschränkt. Dasselbe gilt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Begrenzung
In allen anderen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, Pandemien) ist eine Haftung ausgeschlossen.
6.4 Pflichtverletzung durch Kunden
Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten und entstehen daraus Ansprüche Dritter gegenüber Brinkmann Baustellenservice, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Ansprüchen frei.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Miet- und Handelswaren bleiben Eigentum von Brinkmann Baustellenservice – auch bei Verbindung mit Grund und Boden. Bei Kauf gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
8.2 Aufbewahrungspflicht
Verbraucher sind verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege für 2 Jahre aufzubewahren.
9. Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern rechtlich zulässig, der Sitz von Brinkmann Baustellenservice in Dömitz Gerichtsstand.
Brinkmann Baustellenservice – Stand: Juli 2025